Vom 13. Mai bis 11. Juni 2024 lag die Revision der Ortsplanung öffentlich auf. Während der öffentlichen Auflage sind insgesamt 65 Einsprachen eingegangen.
Die verschiedenen Anträge mit den Begründungen werden nun inhaltlich geprüft. Die Einsprecherinnen und Einsprecher werden danach vom Gemeinderat zu Einspracheverhandlungen eingeladen. Nach den erfolgten Verhandlungen wird der Gemeinderat entscheiden, ob eine zweite öffentliche Auflage erforderlich ist oder das Geschäft dem Einwohnerrat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Die Ortsplanungsrevision untersteht dabei dem fakultativen Referendum.
Bis zur Genehmigung durch den Regierungsrat sind bei Baugesuchen sowohl die aktuell gültigen wie auch die neuen Bestimmungen einzuhalten.
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