Übersicht Phase 1 (abgeschlossen)

Erarbeitung städtebauliches Gesamtkonzept

Das städtebauliche Gesamtkonzept ist die Grundlage für die Revision der Ortsplanung. Es wurde im Rahmen eines externen Mandats durch externe Fachpersonen der Planung und des Städtebaus, durch eine repräsentative Befragung bei der Bevölkerung und gezielte Interviews bei Anspruchsgruppen erstellt. Das Konzept liefert Aussagen zu Entwicklungsthemen wie Freiraum, Landschaft, Verkehr/Erschliessung, Städtebau, Nutzung, Soziales, Wirtschaftsstandort, etc. und nimmt damit Bezug zu den konrekten Fragestellungen der Verdichtung, des Wachstum oder auch der Qualität. Sie macht die Zielvorstellung für die räumliche Gesamtentwicklung sichtbar und ist damit ebenfalls Voraussetzung für die planungsrechtliche Umsetzung (Phase 2).
 
Sie bezieht die bestehenden fachlichen Vorgaben und politischen Vorstellungen, beispielsweise das Siedlungsleitbild mit ein, und schliesst die heute teilweise bestehende Lücke zu den planungsrechtlichen Instrumenten wie dem Bau- und Zonenreglement sowie Erschliessungs- und Verkehrsrichtplänen. Das städtebauliche Gesamtkonzept schafft somit Klarheit und Sicherheit zur zukünftigen Entwicklung und zeigt die Handlungsmöglichkeiten zur Steuerung auf.
Phase 1
Konzeptionelle Planung
3./4. Quartal 2018
– 1./2. Quartal 2019

Repräsentative Umfrage

Ein Hauptelement der Phase 1 ist der Einbezug der Bevölkerung mit einer repräsentative Umfrage zum städtebaulichen Gesamtkonzept. Diese Umfrage ordnet die laufend zusammengetragenen qualitativen Rückmeldungen aus Gesprächen, E-Mails, Veranstaltungen, Leserbriefen, etc. ein und führt zu wertvollen quantitativen Ergebnisse. Fachpersonen und Bevölkerung erhalten dadurch ein umfassendes Bild zu den Erwartungen und Ansprüche an die zukünftige Entwicklung. Dieses mehrstufige Verfahren hat Pioniercharakter und unterstreicht den Anspruch an „Qualität und Dialog“ – dem Leitgedanken der gesamten Ortsplanungsrevision.

Dabei wird es übergeordnet um die Frage gehen, ob die angestrebten Entwicklungen die Wünsche und Bedürfnisse der Bevölkerung abbilden und ob sich die Bevölkerung die aufgezeigte Entwicklung ihrer Gemeinde so vorstellen kann. Die gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkung am neuen Zonenplan folgt in Phase 2.

Phase 1
Konzeptionelle Planung
2./3. Quartal 2019

Überarbeitung städtebauliches Gesamtkonzept

Im Anschluss zur repräsentativen Umfrage wird das Konzept finalisiert. Die Rückmeldungen aus den qualitativen und quantitativen Befragungen, also dem gesamten Lebensumfeld Emmens, werden fachlich geprüft, bewertet und in geeigneter Form berücksichtigt.

In seiner finalen Form verdeutlicht das städtebauliche Gesamtkonzept die räumliche Entwicklung und macht konkrete Aussagen zur Dichte und Nutzung in den einzelnen Quartieren. Ziel ist es, die Lebensqualität in den einzelnen Quartieren gesamthaft zu erhöhen.

Und für die planungsrechtliche Umsetzung können die wichtigen Handlungen und Wirkungen abgeleitet werden.
Phase 1
Konzeptionelle Planung
2./3. Quartal 2019

Kenntnisnahme Einwohnerrat

Dem Einwohnerrat wird das städtebauliche Gesamtkonzept zur Kenntnisnahme vorgelegt. Ebenfalls wird die Bevölkerung über das städtebauliche Gesamtkonzept informiert.

Phase 1
Konzeptionelle Planung
4. Quartal 2019

Übersicht Phase 2

Unterlagen z.H. kant. Vorprüfung

Die Unterlagen werden für die kantonale Vorprüfung vorbereitet und konkrete Zwischenschritte erneut mit der Bevölkerung abgestimmt. Als Teil des Verfahrens prüft der Kanton, ob die Gemeinde die rechtlichen Anforderungen erfüllt, und bringt sich im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages mit in die Revsion ein.

Phase 2
Planungsrechtliche Umsetzung
2. Quartal 2022

Mitwirkung

Die Bevölkerung erhält die Möglichkeit, sich zu den grundeigentümerverbindlichen Unterlagen zu äussern, wie Bau- und Zonenreglement, Zonenplan, etc. Dieser wichtige Teil des rechtlichen Verfahrens ist durch das Planungs- und Baugesetz vorgeschrieben.

Phase 2
Planungsrechtliche Umsetzung
6. Mai 2022 bis 4. September 2022

1. Lesung im Einwohnerrat

Die Unterlagen werden auf der Grundlage der Stellungnahmen aus der kantonalen Vorprüfung und der öffentlichen Mitwirkung zunächst bereinigt und überarbeitet. Anschliessend befindet der Einwohnerrat in einer ersten Lesung über die Ortsplanungsrevision.

Phase 2
Planungsrechtliche Umsetzung
30. Januar 2024

Öffentliche Auflage

Die grundeigentümerverbindlichen Unterlagen wie das Bau- und Zonenreglement, der Zonenplan, etc. liegen öffentlich auf. Es wird bis auf Parzellenebene sichtbar, wie hoch, wie dicht und ob überhaupt bebaut werden darf. Direkt Betroffene erhalten die Möglichkeit zur Einsprache.

Phase 2
Planungsrechtliche Umsetzung
Anschliessend, ca. 1. Halbjahr 2024

Beschluss Einwohnerrat

Der Einwohnerrat befindet über die Revision der Orts- und Zonenplanung. Die Ortsplanungsrevision untersteht dabei dem fakultativen Referendum. Erst dann steht der Weg frei für ein rechtlich bindendes, neues Bau- und Zonenreglement. 

Phase 2
Planungsrechtliche Umsetzung
Anschliessend,
ca. 2. Halbjahr 2024

Genehmigung Regierungsrat

Nach dem Beschluss der Gemeinde muss die Ortsplanung zuletzt vom Luzerner Regierungsrat genehmigt werden. Damit ist die Ortsplanungsrevision abgeschlossen und die Planungsinstrumente erhalten ihre abschliessende Rechtskraft.

Phase 2
Planungsrechtliche Umsetzung
Anschliessend,
ca. 1. Halbjahr 2025

Prozessorganisation

Auf strategischer Ebene wird die Revision der Ortsplanung durch die Projektsteuerung geführt. Sie ist vorbereitende Instanz für den Gemeinderat und gibt Empfehlungen ab. Vertreten sind darin der Direktor Bau und Umwelt, die Gemeindepräsidentin, der Leiter des Departements Planung und Hochbau sowie eine verwaltungsexterne Fachperson. Die Projektsteuerung zieht bei Bedarf die jeweils zuständigen Kommissionen und die kantonalen Fachstellen beratend bei. Die übergeordneten strategischen Entscheidungen werden durch den Gesamtgemeinderat getroffen.

Der Einwohnerrat nahm das städtebauliche Gesamtkonzept am Ende der Phase 1 zur Kenntnis. Vor der öffentlichen Auflage wird er in einer ersten Lesung über de Ortsplanungsrevision befinden. Er verabschiedet zuletzt die planungsrechtlichen Instrumente zuhanden des Regierungsrats oder einer Volksabstimmung. Eine Volksabstimmung kann auch durch ein fakultatives Referendum zustande kommen.

Die operative Projektführung liegt bei der Gesamtprojektleitung in der Direktion Bau und Umwelt, Departement Planung und Hochbau. Unterstützt wird diese bei Bedarf in der ersten Phase durch eine externe Fachbegleitung. Die interne Bereich Kommunikation und Marketing wie auch verschiedene internen Fachpersonen sind involviert.

Für die konkrete Umsetzung der Arbeiten wurden externe Mandate vergeben:

  • Konzeptionelle Planung für die Erarbeitung des städtebaulichen Gesamtkonzepts (Lead: Van de Wetering Atelier für Städtebau)
  • Planungsrechtliche Umsetzung für die Erarbeitung der Planungsinstrumente (Lead: Planteam S AG)
  • Kommunikation für die Begleitung der Prozessphase 1 (Lead: Creafactory AG)
  • Erarbeitung Webseite und Informationsbroschüre (Lead: HugoTotal GmbH)

Eng einbezogen wurde die Ortsplanungskommission der Gemeinde Emmen, bestehend aus Vertretern und Vertreterinnen Fraktionen sowie der Wirtschaft und ergänzt durch Fachpersonen.

Gesamtprojektleitung:
Christine Bopp
Raum- und Siedlungsplanerin
041 268 03 25