Übersicht Phase 1 (abgeschlossen)
Erarbeitung städtebauliches Gesamtkonzept
Phase 1
Konzeptionelle Planung
3./4. Quartal 2018
– 1./2. Quartal 2019
Repräsentative Umfrage
Ein Hauptelement der Phase 1 ist der Einbezug der Bevölkerung mit einer repräsentative Umfrage zum städtebaulichen Gesamtkonzept. Diese Umfrage ordnet die laufend zusammengetragenen qualitativen Rückmeldungen aus Gesprächen, E-Mails, Veranstaltungen, Leserbriefen, etc. ein und führt zu wertvollen quantitativen Ergebnisse. Fachpersonen und Bevölkerung erhalten dadurch ein umfassendes Bild zu den Erwartungen und Ansprüche an die zukünftige Entwicklung. Dieses mehrstufige Verfahren hat Pioniercharakter und unterstreicht den Anspruch an „Qualität und Dialog“ – dem Leitgedanken der gesamten Ortsplanungsrevision.
Dabei wird es übergeordnet um die Frage gehen, ob die angestrebten Entwicklungen die Wünsche und Bedürfnisse der Bevölkerung abbilden und ob sich die Bevölkerung die aufgezeigte Entwicklung ihrer Gemeinde so vorstellen kann. Die gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkung am neuen Zonenplan folgt in Phase 2.
Phase 1
Konzeptionelle Planung
2./3. Quartal 2019
Überarbeitung städtebauliches Gesamtkonzept
Im Anschluss zur repräsentativen Umfrage wird das Konzept finalisiert. Die Rückmeldungen aus den qualitativen und quantitativen Befragungen, also dem gesamten Lebensumfeld Emmens, werden fachlich geprüft, bewertet und in geeigneter Form berücksichtigt.
In seiner finalen Form verdeutlicht das städtebauliche Gesamtkonzept die räumliche Entwicklung und macht konkrete Aussagen zur Dichte und Nutzung in den einzelnen Quartieren. Ziel ist es, die Lebensqualität in den einzelnen Quartieren gesamthaft zu erhöhen.
Phase 1
Konzeptionelle Planung
2./3. Quartal 2019
Kenntnisnahme Einwohnerrat
Dem Einwohnerrat wird das städtebauliche Gesamtkonzept zur Kenntnisnahme vorgelegt. Ebenfalls wird die Bevölkerung über das städtebauliche Gesamtkonzept informiert.
Phase 1
Konzeptionelle Planung
4. Quartal 2019
Übersicht Phase 2
Unterlagen z.H. kant. Vorprüfung
Die Unterlagen werden für die kantonale Vorprüfung vorbereitet und konkrete Zwischenschritte erneut mit der Bevölkerung abgestimmt. Als Teil des Verfahrens prüft der Kanton, ob die Gemeinde die rechtlichen Anforderungen erfüllt, und bringt sich im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages mit in die Revsion ein.
Phase 2
Planungsrechtliche Umsetzung
2. Quartal 2022
Mitwirkung
Die Bevölkerung erhält die Möglichkeit, sich zu den grundeigentümerverbindlichen Unterlagen zu äussern, wie Bau- und Zonenreglement, Zonenplan, etc. Dieser wichtige Teil des rechtlichen Verfahrens ist durch das Planungs- und Baugesetz vorgeschrieben.
Phase 2
Planungsrechtliche Umsetzung
6. Mai 2022 bis 4. September 2022
1. Lesung im Einwohnerrat
Die Unterlagen werden auf der Grundlage der Stellungnahmen aus der kantonalen Vorprüfung und der öffentlichen Mitwirkung zunächst bereinigt und überarbeitet. Anschliessend befindet der Einwohnerrat in einer ersten Lesung über die Ortsplanungsrevision.
Phase 2
Planungsrechtliche Umsetzung
30. Januar 2024
Öffentliche Auflage
Die grundeigentümerverbindlichen Unterlagen wie das Bau- und Zonenreglement, der Zonenplan, etc. lagen öffentlich auf. Insgesamt wurden 65 Einsprachen eingereicht. Mit den Einsprecherinnen und Einsprecher werden Einspracheverhandlungen durchgeführt.
Phase 2
Planungsrechtliche Umsetzung
13. Mai 2024 – 11. Juni 2024
Beschluss Einwohnerrat
Der Einwohnerrat befindet über die Revision der Orts- und Zonenplanung. Die Ortsplanungsrevision untersteht dabei dem fakultativen Referendum. Erst dann steht der Weg frei für ein rechtlich bindendes, neues Bau- und Zonenreglement.
Phase 2
Planungsrechtliche Umsetzung
Anschliessend,
ca. 2025
Genehmigung Regierungsrat
Nach dem Beschluss der Gemeinde muss die Ortsplanung zuletzt vom Luzerner Regierungsrat genehmigt werden. Damit ist die Ortsplanungsrevision abgeschlossen und die Planungsinstrumente erhalten ihre abschliessende Rechtskraft.
Phase 2
Planungsrechtliche Umsetzung
Anschliessend,
ca. 2026
Prozessorganisation
Auf strategischer Ebene wird die Revision der Ortsplanung durch die Projektsteuerung geführt. Sie ist vorbereitende Instanz für den Gemeinderat und gibt Empfehlungen ab. Vertreten sind darin der Direktor Bau und Umwelt, die Gemeindepräsidentin, der Leiter des Departements Planung und Hochbau sowie eine verwaltungsexterne Fachperson. Die Projektsteuerung zieht bei Bedarf die jeweils zuständigen Kommissionen und die kantonalen Fachstellen beratend bei. Die übergeordneten strategischen Entscheidungen werden durch den Gesamtgemeinderat getroffen.
Der Einwohnerrat nahm das städtebauliche Gesamtkonzept am Ende der Phase 1 zur Kenntnis. Vor der öffentlichen Auflage wird er in einer ersten Lesung über de Ortsplanungsrevision befinden. Er verabschiedet zuletzt die planungsrechtlichen Instrumente zuhanden des Regierungsrats oder einer Volksabstimmung. Eine Volksabstimmung kann auch durch ein fakultatives Referendum zustande kommen.
Die operative Projektführung liegt bei der Gesamtprojektleitung in der Direktion Bau und Umwelt, Departement Planung und Hochbau. Unterstützt wird diese bei Bedarf in der ersten Phase durch eine externe Fachbegleitung. Die interne Bereich Kommunikation und Marketing wie auch verschiedene internen Fachpersonen sind involviert.
Für die konkrete Umsetzung der Arbeiten wurden externe Mandate vergeben:
- Konzeptionelle Planung für die Erarbeitung des städtebaulichen Gesamtkonzepts (Lead: Van de Wetering Atelier für Städtebau)
- Planungsrechtliche Umsetzung für die Erarbeitung der Planungsinstrumente (Lead: Planteam S AG)
- Kommunikation für die Begleitung der Prozessphase 1 (Lead: Creafactory AG)
- Erarbeitung Webseite und Informationsbroschüre (Lead: HugoTotal GmbH)
Eng einbezogen wurde die Ortsplanungskommission der Gemeinde Emmen, bestehend aus Vertretern und Vertreterinnen Fraktionen sowie der Wirtschaft und ergänzt durch Fachpersonen.