An der Sitzung vom 16. Dezember 2025 hat der Einwohnerrat Emmen die Gesamtrevision der Ortsplanung Emmen einstimmig genehmigt. Lediglich zwei Anpassungen am Bau- und Zonenreglement wurden in der Debatte beschlossen. Der Einwohnerrat folgt damit dem Antrag des Gemeinderats.

Der Einwohnerrat Emmen hat am 16. Dezember 2025 die Gesamtrevision der Ortsplanung in zweiter Lesung behandelt. Da bereits in der ersten Lesung am 30. Januar 2024 das Eintreten auf das Geschäft beschlossen wurde, fand keine erneute Eintretensdebatte statt.

Der Einwohnerrat hat zwei Änderungen am Bau- und Zonenreglement auf Antrag der vorberatenden Bau- und Verkehrskommission zugestimmt:

Verschiebung vom Artikel 52 «Abstellplätze für Motorfahrzeuge» in Artikel 53 «Mobilitätskonzepte» des Absatzes 5: «Für bestehende Nutzungen muss kein Mobilitätskonzept erarbeitet werden, wenn bauliche Erweiterungen, Nutzungsänderungen oder dergleichen nachweislich zu keinem wesentlichen Mehrverkehr führen.»

Anpassung in Artikel 59 Abs. 2 an das in der Zwischenzeit geänderte kantonale Planungs- und Baugesetz: «Ab einem effektiven Bedarf der Gesamtüberbauung von 5 10 Abstellplätzen für Motorfahrzeuge müssen alle Abstellplätze für Bewohnerinnen und Bewohner und 1/3 der Abstellplätze für Beschäftigte so ausgestattet sein, dass später bei Bedarf individuell abrechenbare Ladevorrichtungen für Elektrofahrzeuge installiert werden können. Zudem muss die elektrische Versorgung zum Gebäude bzw. zur Überbauung für eine Ausstattung von 100% aller Abstellplätze ausgelegt bzw. vorbereitet sein. Die Erfüllung dieser Anforderungen ist bei der Baueingabe durch ein Konzept für die Elektromobilität zu belegen.»

Darüber hinaus folgte der Einwohnerrat den Anträgen des Gemeinderats, auch betreffend den Umgang mit den Einsprachen. Ab dem Tag der Beschlussfassung gilt gemäss § 63 Abs. 3 kantonales Planungs- und Baugesetz eine 20-tägige Beschwerdefrist gegen die Beschlüsse des Gemeindeparlaments. Des Weiteren läuft die 60-tägige Referendumsfrist. Sofern kein Referendum ergriffen wird, werden die Unterlagen anschliessend dem Regierungsrat zur Genehmigung eingereicht.

Das Gesamtdossier für die 2. Lesung und Beschlussfassung im Einwohnerrat vom 16. Dezember 2025 zum Download finden Sie hier.