Die Ortsplanungsrevision steckt mitten in der planungsrechtlichen Umsetzung. Nach Abschluss der öffentlichen Mitwirkung und ersten Rückmeldungen des Kantons gilt es nun, sämtliche Eingaben und Anträge in engem Austausch mit der Ortsplanungskommission detailliert zu prüfen. Hierfür wird mehr Zeit benötigt als geplant, weshalb sich die weiteren Planungsschritte leicht verzögern.
Im September 2022 ging das Mitwirkungsverfahren der Ortsplanungsrevision mit rund 400 eingegangenen Anträgen zu Ende. Mittlerweile liegt der Gemeinde zudem eine erste Einschätzung des Kantons Luzern zu den zur Vorprüfung eingereichten Unterlagen vor. Zentrale Diskussionspunkte konnten bereits gemeinsam geklärt werden. Die Änderungsanträge aus der Mitwirkung und der Vorprüfung werden, soweit zweckmässig, in den Planungsentwurf integriert. Die Umsetzung wird dabei im Sinne eines breit abgestützten Prozesses unter engem Einbezug der Ortsplanungskommission geprüft und diskutiert. Die überarbeiteten Dokumente werden im Anschluss erneut dem Kanton übergeben, damit die kantonale Vorprüfung abgeschlossen werden kann.
Verschiebung des Zeitplanes
Aufgrund der hohen Komplexität des Verfahrens, der Wechselwirkungen einzelner Veränderungen auf andere Bereiche und des detaillierten Diskussionsbedarfs muss der Zeitplan des kommenden Planungsprozesses angepasst werden. Neu ist vorgesehen, dass die Planung Ende 2023 dem Einwohnerrat zur ersten Lesung vorgelegt werden kann, anstatt wie ursprünglich geplant in der ersten Jahreshälfte 2023. Im Anschluss wird voraussichtlich im Frühjahr 2024 die öffentliche Auflage stattfinden. Ab diesem Zeitpunkt sind die Bestimmungen der heute gültigen und der revidierten Ortsplanungsinstrumente bei Bauprojekten grundeigentümerverbindlich zu berücksichtigen. Mit der definitiven Genehmigung durch den Regierungsrat wird im Frühjahr 2025 gerechnet.
Sämtliche zur Mitwirkung verabschiedeten Unterlagen und hilfreiche Informationen stellen wir Ihnen auf dieser Informationsplattform zur Verfügung.
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