Aufgrund von Änderungen an der ersten Vorlage hat der Gemeinderat eine zweite öffentliche Auflage der revidierten  Ortsplanung beschlossen. Vom 19. Mai bis 17. Juni 2025 liegen die Änderungen gegenüber der ersten Vorlage öffentlich auf.

Bestandteile der Auflage

Die Auflage erfolgt gemäss § 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) sowie § 6 der kantonalen Planungs- und Bauverordnung (PBV). Öffentlich aufgelegt und damit einspracheberechtigt sind nur die Änderungen an den grundeigentümerverbindlichen Unterlagen. Die Inhalte, die nicht geändert werden, bleiben gemäss erster Auflage bestehen. Aufgelegt werden Änderungen am Bau- und Zonenreglement, am Zonenplan inkl. Gefahrenkarte, am Plan zur Strassenraumgestaltung, an den Gewässerräumen sowie orientierend die zugehörigen Berichte und Beilagen.

Einsehbarkeit, Einsprachebefugnis und Publikation

Sämtliche Unterlagen können ab 19. Mai 2025 beim Departement Planung und Hochbau der Gemeinde Emmen (3. OG Verwaltungsgebäude) sowie online unter www.emmen.ch oder unter www.qualität-emmen.ch  eingesehen werden. Innert der dreissigtägigen Auflagefrist kann beim Gemeinderat Emmen Einsprache erhoben werden. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Einsprachebefugnis zu den grundeigentümerverbindlichen Unterlagen ist in § 207 PBG festgelegt. Zur Einsprache befugt sind insbesondere Personen mit einem schutzwürdigen Interesse sowie die in den Gesetzen erwähnten Organisationen. Die offizielle Publikation erfolgt im Kantonsblatt vom 17. Mai 2025.