Während der öffentlichen Auflage der Ortsplanung vom 13. Mai 2024 bis 11. Juni 2024 sind 65 Einsprachen eingegangen. Mittlerweile sind die Einsprachen gesichtet worden und eine erste Beurteilung ist erfolgt. Mit diesem Beitrag erfolgt ein Update zum laufenden Prozess der Einsprachebehandlungen.

Terminkoordination Einspracheverhandlungen steht an

Die Einsprecherinnen und Einsprecher werden in den nächsten Tagen zur Terminfindung für die Einspracheverhandlungen eingeladen. Die Einspracheverhandlungen werden im 4. Quartal 2024 durchgeführt. Anschliessend entscheidet der Gemeinderat über die Einsprachen und allfällige Änderungsanträge und ob diese eine zweite öffentliche Auflage notwendig machen. In einer zweiten Auflage würden nur die Änderungen erneut aufgelegt.
Die zweite Lesung im Einwohnerrat wird anschliessend stattfinden. Wann die neue Ortsplanungsrevision der Luzerner Regierung zur Genehmigung eingereicht werden kann, ist terminlich noch offen.

Naturobjekte werden von Gesamtrevision abgekoppelt

Mit Naturobjekten sind Hecken, Feldgehölze, Uferbestockungen und Einzelbäume mit einem schutzwürdigen Interesse gemeint. Zu Festlegungen von Naturobjekten sind 25 Einsprachen eingegangen. Da die Darstellung der Naturobjekte im Zonenplan orientierend und nicht verbindlich ist, wird die Thematik der Naturobjekte (Verordnung und Plan) separat behandelt und von der Ortsplanungsrevision abgekoppelt. Die Einspracheverhandlungen und das weitere Vorgehen zu den Naturobjekten laufen unter der Verantwortung der Umweltschutzstelle Emmen und sind noch nicht terminiert (umweltschutz@emmen.ch).

Laufende Planungen parallel zur Revision

Seit der öffentlichen Auflage der Ortsplanungsrevision gilt über das gesamte Gemeindegebiet die Planungszone.
Da diverse Grundeigentümerschaften bereits parallel zur laufenden Revision Projekte auf der Grundlage der neuen Ortsplanung andenken, kann der folgende Überblick zu den Themen der eingegangenen Einsprachen hilfreich sein. Diese Themen sind folglich in einem Rechtsverfahren hängig und müssen vom Gemeinderat neu beraten und für die Beschlussfassung im Einwohnerrat aufbereitet werden. Andererseits gilt für die übrigen Inhalte der Ortsplanungsrevision nunmehr eine erhöhte Wahrscheinlichkeit bezüglich Genehmigungsfähigkeit und eine erhöhte Sicherheit in der Anwendung der Vorwirkung der neuen Bestimmungen.

Diverse BZR Artikel und Festlegungen in verschiedenen Gebieten werden in Frage gestellt:

Bau- und Zonenreglement

BZR Art. 16: Mindestnutzungen Wohnzone

BZR Art. 17: Sexgewerbe in Kernzone

BZR Art. 18: Grenzabstand, Höhe, Lärmempfindlichkeit Kernzone C, Einführung Grünfläche

BZR Art. 20: Festsetzung der ÜZ in der Wohnzone B

BZR Art. 52: Anzahl ungedeckte Abstellplätze im Aussenraum

BZR Art. 54: Abstellplätze auf Dächern

BZR Art. 55: Strassenraumgestaltung: Festlegungen entlang der Neuenkirchstrasse, Rothenburgstrasse und Emmen Dorf.

BZR Art. 60: Antennenanlagen

BZR Art. 66: Mindestgrösse Balkone in Kernzone  

BZR Art. 67: Mitbestimmung Wohnungsmix durch GR

BZR Anhang, teilweise Höhen in der Arbeitszone

 

Gebiete

Zu Festlegungen in folgenden Gebieten sind Einsprachen eingegangen:

Gebiet Benziwil

Gebiet Erlen

Gebiet Gerliswil

Gebiet Hohrüti

Gebiet Kapf

Gebiet Listrig

Gebiet Meierhof

Gebiet Meierhöfli

Gebiet Ober Gersag

Gebiet Ober Riffig

Gebiet Ober Spitalhof

Gebiet Rathausen

Gebiet Rosenau

Gebiet Sprengihöhe

Gebiet Sumpf

Gebiet Unterdorf Emmen

Gebiet Unter Hasli

Gebiet Rainmühle

Gebiet Rüeggisingen / Kirchfeldstrasse

Gebiet Bahnhof Emmenbrücke

Gebiet Bahnhof Gersag

 

Weitere Themen:

Einsprachen sind des Weiteren eingegangen zur Waldfeststellung, zur Gewässerraumfestlegung und Anpassung der Wildtierkorridore, zwei Bereinigungsanträge im Zonenplan (Gerliswilstrasse und Gersagstrasse) sowie zum Thema Fruchtfolgeflächensicherung und privatrechtlicher Dienstbarkeiten.
Ausserdem sind mehrere Stellungnahmen zum Verkehrsrichtplan eingegangen.