Herzlich willkommen

Auf dieser Informationsplattform unterrichten wir Sie über die aktuellsten Neuigkeiten zur laufenden Ortsplanungsrevision. Zudem stehen sämtliche Grundlagen und Dokumente zur Ortsplanung zum Download zur Verfügung. Nützliche Antworten zu häufig gestellten Fragen unterstützen interessierte Bewohner und Grundeigentümerinnen beim Verständnis der Thematik. Den Ablauf des sorgfältig durchgeführten Verfahrens präsentieren wir Ihnen in der Prozessübersicht.

Diese Plattform wird laufend aktualisiert, damit Sie möglichst einfach an die wichtigen Informationen gelangen. Wir bedanken uns im Voraus für das Interesse an der Entwicklung und Gestaltung der Gemeinde Emmen.

Hintergrund

Gute Erreichbarkeit, attraktive Dienstleistungsangebote und Schulinfrastrukturen sowie naturnahe Erholungsgebiete: Die Gemeinde Emmen ist aus guten Gründen beliebt. Anfang 2022 zählt die zweitgrösste Gemeinde der Zentralschweiz über 31’000 Einwohnerinnen und Einwohner. Mit ihnen hat sich Emmen zunehmend von einem Industrieort in eine gefragte Arbeits- und Wohngemeinde gewandelt. Durch eine bedarfsgerechte Ortsplanung sollen die Emmer Qualitäten auch bei künftigen Entwicklungen erhalten und gestärkt werden.

Die letzte Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Emmen wurde im Juni 1996 vom Einwohnerrat beschlossen und im Juli 1997 vom Regierungsrat des Kantons Luzern genehmigt. In den folgenden Jahren erfolgten mehrere Teiländerungen. Seit der Revision des Schweizer Raumplanungsgesetzes, der Überarbeitung des kantonalen Richtplans sowie des kantonalen Planungs- und Baugesetzes besteht ein grundlegender Anpassungsbedarf. Die Gemeinde Emmen hat vor diesem Hintergrund den Auftrag, bis Ende 2023 ihre Ortsplanung gesamthaft anzupassen.

Ziele

Bereits im Jahr 2019 wurde in einer ersten Phase der Ortsplanungsrevision unter Beteiligung der Bevölkerung ein städtebauliches Gesamtkonzept (SGK) erarbeitet. Der Einwohnerrat nahm das SGK zustimmend zur Kenntnis. Aus dem SGK wurden die folgenden grundsätzlichen Stossrichtungen abgeleitet:

  • Konzentration der Siedlungsentwicklung auf die bestehenden Bauzonen.
  • Stärkung der zentralen Gebiete als urbanes Zentrum.
  • Erhalt des Charakters der Wohngebiete.
  • Besonderer Fokus auf den öffentlichen Raum, die Durchgrünung im Siedlungsgebiet und nutzergerechte Aussenräume.

Diese übergeordneten Ziele werden in der zweiten Phase der Ortsplanungsrevision in die planungsrechtlichen Instrumente überführt. Damit werden die Grundlagen für eine qualitätsvolle Entwicklung Emmens in den kommenden 15-20 Jahren sichergestellt.

Fragen?

Haben Sie bereits jetzt Anliegen oder Fragen zur Revision der Ortsplanung? Möchten Sie unsere Gesamtprojektleiterin Christine Bopp kontaktieren oder sich auf unserem Newsletter eintragen? Lassen Sie uns wissen, was Sie im Zusammenhang mit der Revision bewegt und teilen Sie sich mit. Nutzen Sie dazu das Kontaktformular, damit uns keine E-Mail unters Eis gerät, und wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen und Ideen.

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